KV Bayern erläutert Anforderungskriterien für Akupunkturerstattung

Die AOK Bayern hat bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in letzter Zeit viele Anträge auf Überprüfung der Erstattung von Akupunkturleistungen gestellt. Die AOK reklamiert fehlende Indikationen und die fehlende Einhaltung des sechsmonatigen Intervalls vor Behandlungsbeginn. In ihrer offiziellen Zeitschrift „KVB Forum“, Ausgabe 05/2012, hat die KVB deshalb eine Klarstellung der Abrechnungsvoraussetzungen Akupunkturleistung sowie Erläuterungen zur Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten veröffentlicht.

Neben den Abrechnungsvoraussetzungen wird der inhaltliche Anspruch an die mindestens sechsmonatige ärztliche Dokumentation des Schmerzintervalls erläutert sowie der Diagnosekatalog für die Indikation Akupunktur nochmals bekannt gegeben. Wenn man diese Kriterien nicht einhält, so die KVB, kann es zu einer nachträglichen Streichung der Akupunkturleistung kommen. Die KVB macht darauf aufmerksam, dass die Krankenkassen hierzu derzeit intensive Prüfungen durchführen und Anträge auf sachlich-rechnerische Richtigstellung stellen.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung im Originaltext finden Sie in dieser PDF-Datei.hier

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