Die Akupunktur erfährt aufgrund der zunehmenden Evidenz eine Aufwertung in der aktuellen Konsultationsfassung der 2. überarbeiteten Nationalen Versorgungsleitlinie Nicht-spezifischer Rückenschmerz. So gibt es in der vorliegenden Version eine Kann-Empfehlung für die Akupunktur in der Behandlung akuter Rückenschmerzen und sie wird in der Behandlung chronischer Nicht-spezifischer Rückenschmerz als Behandlungsoption gesehen. Konsultationsfassung bedeutet, dass das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) eine vorläufige Fassung veröffentlicht und zur Kommentierung durch Fachkreise und Interessierte auffordert.
Das Wissenschaftszentrum der DÄGfA hat sich im Rahmen der Konsultationsphase intensiv mit der vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz für den Einsatz der Akupunktur auseinander gesetzt und insbesondere deren Effektstärken und Sicherheit mit anderen Therapien verglichen. Ein entsprechender Kommentar wurde dann fristgerecht eingereicht.
Nach Ablauf der Konsultationsphase leitet das ÄZQ die eingegangenen Kommentare an die Mitglieder der Leitliniengruppe der NVL Nicht-spezifischer Rückenschmerz weiter. Die Leitliniengruppe entscheide dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Qualität und Wissenstransfer im Gesundheitswesen wurde das ÄZQ mit der Durchführung des Programms beauftragt.
Bis Ende des Jahres soll dann die endgültige Version verabschiedet und veröffentlicht werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und ggfs. eine Zusammenfassung des Kommentars zur Verfügung stellen.