Aktuelles aus der Bundesärztekammer zur Abrechnung nach GOÄ

Liebe DÄGfA-Mitglieder,
wir leiten Ihnen unkommentiert eine aktuelle Stellungnahme und Informationen zur lang überfälligen und immer noch nicht verabschiedeten Novellierung der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) weiter.

Der DÄGfA-Vorstand


An: Alle beteiligten ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften nachrichtlich: Vorstand der Bundesärztekammer Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer  

Sehr geehrte Damen und Herren, wie im Rahmen des gestrigen Verbändegespräches angekündigt, erhalten Sie beigefügt zu Ihrer weiteren Verwendung folgende Unterlagen der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte:

  • ein Merkblatt für die Ärzteschaft sowie ein
  • Patienteninformationsschreiben
  • und ein gleichlautendes Faltblatt ein ausführliches Hinweispapier mit allen rechtlichen Details.

Auf der Internetseite der Bundesärztekammer finden Sie die Dokumente unter folgendem Link: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung

Dort ist auch die gemeinsam mit den Verbänden und Fachgesellschaften gefasste Resolution zur Novellierung der GOÄ abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Langenberg Geschäftsführer Politik Leiter Dezernat Gebührenordnung und Gesundheitspolitik
www.bundesaerztekammer.de 


Dokumente zum Download: