31.08.2011
1. Musterweiterbildungsordnung (MWBO) und Kursbuch Akupunktur
Am 25. Juni 2010 hat die Bundesärztekammer eine neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet. Einen wesentlichen Schwachpunkt der bisherigen MWBO – die Länge der Akupunkturausbildung – beseitigte auch die Neufassung nicht: Weiterhin blieb unklar, dass die Akupunkturausbildung insgesamt nur 2 Jahre und nicht erst 2 Jahre nach Absolvierung des theoretischen Unterrichts dauern soll.
Zu diesem Punkt gab es Auslegungsdifferenzen bei einzelnen Ärztekammern. Die DÄGfA hat deshalb, im Verbund mit anderen Akupunkturgesellschaften, im vergangenen Jahr mehrfach beim Dezernat 2 der Bundesärztekammer interveniert und gebeten, im Rahmen der Novellierung auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 eine Klärung herbeizuführen.
Dem hat sich die Bundesärztekammer inzwischen insofern angeschlossen, als sie im neu überarbeiteten Kursbuch Akupunktur klargestellt hat: „Die 24-monatige Mindest-Weiterbildungszeit beginnt mit dem Grundkurs.“ (entspricht dem G1 der DÄGfA). Zudem enthält das Kursbuch alle Inhalte, die für die Ärztekammerprüfung relevant sind.
Download des (Muster-)Kursbuchs des Bundesärztekammer unter http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MKB-Akupunktur.pdf
Hinweis: Sollten manche Landesärztekammern immer noch eine längere Ausbildungszeit als 24 Monate verlangen, empfehlen wir, die Landesärztekammern auf das neue Kursbuch hinzuweisen. Parallel dazu bitten wir Sie, die DÄGfA zu informieren unter der E-Mail-Adresse fz@daegfa.de.