Die Kassenärztliche Bundesvereinigung plant derzeit tiefgreifende Änderungen des EBM, zunächst im hausärztlichen, bald auch im fachärztlichen Bereich.
Das Konzept, ärztliche Leistungen in „typische“ und „untypische“ Leistungen zu splitten, ist bereits auf breiten Widerstand bei vielen Kolleginnen und Kollegen, verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen und Hausärzteverbänden gestoßen. Dennoch hält die Kassenärztliche Bundesvereinigung an diesem Konzept bisher unbeirrbar fest und möchte es auch auf die Änderungen des Facharzt-EBM übertragen.
Wir halten diese Aufsplittung der ärztlichen Tätigkeiten für nicht sachgerecht und sprechen uns für die Einheit der Facharztgebiete aus. Aus unserer Sicht ist es nicht richtig, Verteilungsauseinandersetzungen innerhalb der Ärzteschaft auszulösen, ohne die Konsequenzen für die Inhalte des Faches zu berücksichtigen. Akupunktur ist eine
fachübergreifende Zusatzqualifikation
die entsprechend bewertet und ausgeübt werden muss. Da sie eine besondere fachliche Qualifikation erfordert, kann sie nicht einem bestimmten Facharztgebiet, weder als typische noch als untypische Leistung, zugeordnet werden. Darauf müssen wir als Fachgesellschaft hinweisen.
München 17. Mai 2013 Der Vorstand der DÄGfA