Akupunktur als Einzelleistung in neuem Hausarztvertrag

01.02.2012

Der Bayerische Hausärzteverband (BHAEV) hat zum 01. April 2012 mit dem Verband der Betriebskrankenkassen in Bayern einen neuen Hausarztvertrag abgeschlossen. Diesem Vertrag sind alle bedeutenden Bayerischen Betriebskrankenkassen (BKK) beigetreten.
Das wichtigste für hausärztliche Akupunkteure, die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen: Akupunktur wird als Einzelleistung bezahlt und verschwindet nicht mehr in der Pauschale! Die Ziffer 30790 „Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung“ wird mit 46,61 €uro, die Ziffer 30791 „Akupunkturbehandlung“ mit 21,03 €uro vergütet.
Es ist erklärter Wille des BHAEV, aufwändige Leistungen wie z.B. Akupunktur, die über die typische hausärztliche Versorgung hinausgehen, als einzeln vergütete Positionen in den Hausarztverträgen abzubilden. Damit ist der BKK-Hausarztvertrag neben dem Vertrag mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) der zweite vom BHAEV mit den Krankenkassen selbst verhandelte Vertrag, in dem Akupunktur nicht mehr in der Pauschale enthalten ist, sondern wieder als Einzelleistung vergütet wird. Im BKK-Vertrag wird direkt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), im LKK-Vertrag über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet.

Dr. Klaus Trinczek
Lachnerstraße 21
91058 Erlangen

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