Akupunktur und Hausarztverträge in Bayern

28.05.2012

Akupunktur als Einzelleistung in allen neuen Hausarztverträgen ab 01.07.2012

Ab 01.07.2012 laufen die neuen Verträge zur Hausarzt zentrierten Versorgung (HzV) an.
Der Bayerische Hausärzteverband (BHAEV) konnte in allen Verträgen die Vergütung der Akupunktur als Einzelleistung vertraglich vereinbaren! Somit können in den HzV-Verträgen mit BKK-Verbänden, AOK, LKK und Ersatzkrankenkassen (außer TKK) Akupunkturleistungen wieder als einzeln vergüteten Positionen abrechnet werden.
Das wichtigste für hausärztliche Akupunkteure: Akupunktur verschwindet nicht mehr in der Pauschale!
Die Ziffer 30790 „Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung“ wird mit 46,61 €uro, die Ziffer 30791 „Akupunkturbehandlung“ mit 21,03 €uro vergütet.
Unterschiede gibt es im Abrechnungsmodus: Akupunktur wird im BKK- und AOK-HzV-Vertrag direkt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), im LKK- und EK-Vertrag über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet.
Die Bestimmungen zu Indikation und Qualitätssicherung gelten auch im HzV-Vertrag.

Dr. Klaus Trinczek
Lachnerstraße 21
91058 Erlangen

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