Auf Grund unserer fachlichen Hinweise hat die Bundesärztekammer (BÄK) bereits wichtige Erweiterungen bezüglich Akupunktur und Chinesischer Medizin in ihren Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgenommen, u.a. für Moxa, ESA, Laserakupunktur und Erstellung einer Rezeptur chinesischer Arzneimittel (Wir berichteten in der DZA 2, Mai 2014, auf Seite 33; hier klicken und Artikel aufrufen).
Inzwischen wurde auch unser Vorschlag berücksichtigt, die Leistungslegende für die einstündige Erstanamnese mit dem Zusatz „z.B. traditionell-chinesische Anamnese“ zu versehen. Damit stehen die Chancen gut, dass in einer zukünftigen GOÄ Akupunktur und Chinesische Medizin angemessen abgebildet sein werden.