KV-Fallkonferenzen

28.04.2011

Für die Abrechnung der Akupunktur über die KV ist neben der Zusatzbezeichnung Akupunktur, 80 UE Spezielle Schmerztherapie und 80 UE Psychosomatische Grundversorgung die Teilnahme an 4 Fallkonferenzen zum Thema chronischer Schmerz notwendig. Voraussetzung ist die Anwesenheit von Ärzten aus drei verschiedenen Fachrichtungen.

Sie haben die folgenden Möglichkeiten KV-anerkannte Fallkonferenzen für die Abrechnung der Akupunktur bei der DÄGfA zu absolvieren:

1. Regionale Fallkonferenz, abends an Werktagen
Die DÄGfA bietet regionale Fallkonferenzen unter Leitung akkreditierter Leiter an. Die Kosten für die Teilnahme an einer Fallkonferenz beträgt 50 €. Die Fallkonferenz dauert ca. 120 Minuten. In der Regel sind die betroffenen Patienten anwesend. Eigene Fälle können vorgestellt werden. Melden Sie diese bitte 2 Wochen vor Termin beim durchführenden Leiter an. Orte und Termine finden Sie jeweils aktuell hier im Internet oder unter 089-7100511 im Fortbildungszentrum.

2. Gebührenfreie Fallkonferenzen auf DÄGfA Kongressen
z.B. 2.6.2011 auf der Jahrestagung der DÄGfA in Bad Nauheim, nachmittags, 2 Konferenzen

3. Fallkonferenzen in einigen Kursen aus Modul III
In diesen Kursen werden 2 Patientenfälle pro Tag vorgestellt. Inwieweit die jeweils zuständige KV 2 Fallkonferenzen pro Tag anerkennt ist regional unterschiedlich. Bei den folgenden Modul III Kursen sind 2 Fallkonferenzen pro Tag enthalten. Eine Einzelbuchung der Fallkonferenzen ist nicht möglich.

07./08.5. Psychologie/Psychiatrie in München
21./22.5. HNO- und Zahnheilkunde in München
30./31.5. Orthopädie in Bad Nauheim
31.5./1.6. Palliativ in Bad Nauheim
03./04.6. Dermatologie/Allergol. in Bad Nauheim
04./05.6. Pädiatrie in Bad Nauheim

4. Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel
Die DÄGfA unterstützt über 130 Qualitätszirkel in Deutschland. Die QZ-Treffen werden als Fallkonferenz anerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

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