Akupunktur in der vertragsärztlichen Versorgung

28.02.2011

Vor einigen Wochen erhielten die Vertragärzte die erste Quartalsabrechnung mit der verminderten und teilweise pauschalierten Vergütung der Akupunktur für die Behandlung chronischer Knie- und Rückenschmerzen. Es geht damit der Akupunktur wie schon früher vielen Verfahren, wenn sie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung werden! Siehe dazu unsere
ausführliche Stellungnahme vom 4.8.2010
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Der DÄGfA- Vorstand hat in den letzten Monaten intensiv die Rechtslage geprüft: der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschluss (GBA) von 2006 schließt eine Erweiterung der Akupunktur auf andere Indikationen in Selektivverträgen etc. aus. Man kann dies bedauern, man kann es auch positiv sehen: so bleiben die vielen anderen Indikationen, in denen die Akupunktur ihre segensreiche Wirkung entfalten kann, unbeeinflusst von Beschlüssen der Gesundheitsbehörden!

Es liegt ganz bei Ihnen, die Akupunktur für alle übrigen Indikationen als IGeL-Leistung in voller Vielfalt, qualitativ hochwertig und seriös anzubieten und jedem Wildwuchs im Bereich der vertragsärztlich zugelassenen Indikationen entgegen zu treten. Denken Sie z.B. an Akupunktur, wenn bald die Heuschnupfensaison beginnt! Akupunktur hat bei dieser Indikation hervorragende, wissenschaftlich belegte Wirksamkeit.

Wir helfen Ihnen gern, Ihren Patienten diese Therapie näher zu bringen:

 

    • auf dieser Homepage geben wir Ihren Patienten neben vielen Anderem Informationen über günstige Zusatzversicherung für Akupunktur und andere komplementärmedizinische Behandlungen
      => Link zu den Informationen . Bitte weisen Sie in Ihrer Klinik oder Praxis darauf hin.

Wir halten für Ihre Klinik oder Praxis Informationsmaterial bereit:
die vierteljährliche Patientenzeitschrift AkuMag eine Informationsbroschüre zur Verteilung an Patienten (zu beziehen über fz@daegfa.de)

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