KV-Fallkonferenzen

28.04.2011

Für die Abrechnung der Akupunktur über die KV ist neben der Zusatzbezeichnung Akupunktur, 80 UE Spezielle Schmerztherapie und 80 UE Psychosomatische Grundversorgung die Teilnahme an 4 Fallkonferenzen zum Thema chronischer Schmerz notwendig. Voraussetzung ist die Anwesenheit von Ärzten aus drei verschiedenen Fachrichtungen.

Sie haben die folgenden Möglichkeiten KV-anerkannte Fallkonferenzen für die Abrechnung der Akupunktur bei der DÄGfA zu absolvieren:

1. Regionale Fallkonferenz, abends an Werktagen
Die DÄGfA bietet regionale Fallkonferenzen unter Leitung akkreditierter Leiter an. Die Kosten für die Teilnahme an einer Fallkonferenz beträgt 50 €. Die Fallkonferenz dauert ca. 120 Minuten. In der Regel sind die betroffenen Patienten anwesend. Eigene Fälle können vorgestellt werden. Melden Sie diese bitte 2 Wochen vor Termin beim durchführenden Leiter an. Orte und Termine finden Sie jeweils aktuell hier im Internet oder unter 089-7100511 im Fortbildungszentrum.

2. Gebührenfreie Fallkonferenzen auf DÄGfA Kongressen
z.B. 2.6.2011 auf der Jahrestagung der DÄGfA in Bad Nauheim, nachmittags, 2 Konferenzen

3. Fallkonferenzen in einigen Kursen aus Modul III
In diesen Kursen werden 2 Patientenfälle pro Tag vorgestellt. Inwieweit die jeweils zuständige KV 2 Fallkonferenzen pro Tag anerkennt ist regional unterschiedlich. Bei den folgenden Modul III Kursen sind 2 Fallkonferenzen pro Tag enthalten. Eine Einzelbuchung der Fallkonferenzen ist nicht möglich.

07./08.5. Psychologie/Psychiatrie in München
21./22.5. HNO- und Zahnheilkunde in München
30./31.5. Orthopädie in Bad Nauheim
31.5./1.6. Palliativ in Bad Nauheim
03./04.6. Dermatologie/Allergol. in Bad Nauheim
04./05.6. Pädiatrie in Bad Nauheim

4. Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel
Die DÄGfA unterstützt über 130 Qualitätszirkel in Deutschland. Die QZ-Treffen werden als Fallkonferenz anerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Akupunktur in der vertragsärztlichen Versorgung

28.02.2011

Vor einigen Wochen erhielten die Vertragärzte die erste Quartalsabrechnung mit der verminderten und teilweise pauschalierten Vergütung der Akupunktur für die Behandlung chronischer Knie- und Rückenschmerzen. Es geht damit der Akupunktur wie schon früher vielen Verfahren, wenn sie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung werden! Siehe dazu unsere
ausführliche Stellungnahme vom 4.8.2010
.

Der DÄGfA- Vorstand hat in den letzten Monaten intensiv die Rechtslage geprüft: der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschluss (GBA) von 2006 schließt eine Erweiterung der Akupunktur auf andere Indikationen in Selektivverträgen etc. aus. Man kann dies bedauern, man kann es auch positiv sehen: so bleiben die vielen anderen Indikationen, in denen die Akupunktur ihre segensreiche Wirkung entfalten kann, unbeeinflusst von Beschlüssen der Gesundheitsbehörden!

Es liegt ganz bei Ihnen, die Akupunktur für alle übrigen Indikationen als IGeL-Leistung in voller Vielfalt, qualitativ hochwertig und seriös anzubieten und jedem Wildwuchs im Bereich der vertragsärztlich zugelassenen Indikationen entgegen zu treten. Denken Sie z.B. an Akupunktur, wenn bald die Heuschnupfensaison beginnt! Akupunktur hat bei dieser Indikation hervorragende, wissenschaftlich belegte Wirksamkeit.

Wir helfen Ihnen gern, Ihren Patienten diese Therapie näher zu bringen:

 

    • auf dieser Homepage geben wir Ihren Patienten neben vielen Anderem Informationen über günstige Zusatzversicherung für Akupunktur und andere komplementärmedizinische Behandlungen
      => Link zu den Informationen . Bitte weisen Sie in Ihrer Klinik oder Praxis darauf hin.

Wir halten für Ihre Klinik oder Praxis Informationsmaterial bereit:
die vierteljährliche Patientenzeitschrift AkuMag eine Informationsbroschüre zur Verteilung an Patienten (zu beziehen über fz@daegfa.de)

MWBO und Kursbuch Akupunktur

31.08.2011

1. Musterweiterbildungsordnung (MWBO) und Kursbuch Akupunktur

Am 25. Juni 2010 hat die Bundesärztekammer eine neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet. Einen wesentlichen Schwachpunkt der bisherigen MWBO – die Länge der Akupunkturausbildung – beseitigte auch die Neufassung nicht: Weiterhin blieb unklar, dass die Akupunkturausbildung insgesamt nur 2 Jahre und nicht erst 2 Jahre nach Absolvierung des theoretischen Unterrichts dauern soll.

Zu diesem Punkt gab es Auslegungsdifferenzen bei einzelnen Ärztekammern. Die DÄGfA hat deshalb, im Verbund mit anderen Akupunkturgesellschaften, im vergangenen Jahr mehrfach beim Dezernat 2 der Bundesärztekammer interveniert und gebeten, im Rahmen der Novellierung auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 eine Klärung herbeizuführen.

Dem hat sich die Bundesärztekammer inzwischen insofern angeschlossen, als sie im neu überarbeiteten Kursbuch Akupunktur klargestellt hat: „Die 24-monatige Mindest-Weiterbildungszeit beginnt mit dem Grundkurs.“ (entspricht dem G1 der DÄGfA). Zudem enthält das Kursbuch alle Inhalte, die für die Ärztekammerprüfung relevant sind.
Download des (Muster-)Kursbuchs des Bundesärztekammer unter http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MKB-Akupunktur.pdf

Hinweis: Sollten manche Landesärztekammern immer noch eine längere Ausbildungszeit als 24 Monate verlangen, empfehlen wir, die Landesärztekammern auf das neue Kursbuch hinzuweisen. Parallel dazu bitten wir Sie, die DÄGfA zu informieren unter der E-Mail-Adresse fz@daegfa.de.

Novellierung Privat-Gebührenordnung GOÄ

31.08.2011

Neues zur Privat-Gebührenordnung GOÄ

In den letzten Monaten wurde verschiedentlich gemeldet, dass im Bundesgesundheitsministerium nun endlich etwas ernsthafter an der Überarbeitung der Privatgebührenordnung für Zahnärzte und danach für Ärzte gearbeitet werde. Insbesondere die Öffnungsklausel von PKV-Verbänden für Einzelverträge zwischen Versicherungen und Ärzten/Ärztegruppen – gegen die sich Zahnärzte wie Ärzte heftig wehren – liefert Stoff für Debatten.

Dabei ist die Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wohl weiter fortgeschritten als die der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), zu der es im Ministerium offenbar noch keinen fertigen Entwurf gibt. Umso begrüßenswerter ist es, dass sich die Bundesärztekammer seit 2006 bemüht, einen eigenen Vorschlag einzubringen. Diese völlig umgestaltete GOÄ soll die strukturellen Mängel beseitigen, die die bisherige Fassung von 1982 mit den Änderungen von 1988 und 1996 aufweist.

Den aktuellen Stand finden Sie im Deutschen Ärzteblatt, insbesondere im Absatz „Der Vorschlag der Bundesärztekammer für eine neue GOÄ“. Weitere Hintergrundinformationen enthält ein Artikel in der Ärztepost.

Das GOÄ-Konzept der Bundesärztekammer

Positiv ist, dass sich die Bundesärztekammer in einem sehr offenen Diskussionsprozess mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften austauscht – etwa am 13. Juli 2011 in Berlin mit Verbänden der Hausärzte und der komplementärmedizinischen Richtungen.

Der GOÄ-Ansatz der Bundesärztekammer fußt auf einer Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums, das den Fortschritt bei Diagnostik und Therapie, Operations- und Medizintechnik ebenso berücksichtigt wie den demografischen Wandel. Den Ausgangspunkt für die Entlohnung bildet ein fiktives Arzthonorar. Zu diesem werden Personal-, Geräte und allgemeine Praxiskosten addiert. Diese finanziellen Belastungen sollen – für jede einzelne Tätigkeit nachvollziehbar – aufgelistet sein, wodurch die insgesamt 4.000 unterschiedlichen ärztlichen Leistungen vergleichbar werden.

Dieses Konzept soll die sprechende Medizin stärken. Inwieweit es dazu kommen wird, bleibt abzuwarten – schließlich liegt das Thema seit Jahrzehnten allen offiziellen Vertretern am Herzen, doch die Resultate sind dürftig.

Berücksichtigung von Akupunktur und Chinesischer Arzneitherapie

Aus dem Blickwinkel der Akupunktur und Chinesischen Arzneitherapie zeigen die Formulierungen der Bundesärztekammer zur GOÄ-Novellierung gute Ansätze, aber noch erhebliche Mängel und Nachbesserungsbedarf.

1) Akupunktur

• Die Akupunktur wird weiterhin nur auf die Akupunktur bei Schmerzen bezogen. Inzwischen ist ihre Wirksamkeit aber nicht nur bei Schmerzen in höchster Evidenzstufe gesichert, sondern auch bei vielen anderen Indikationen sehr gut belegt (z.B. Allergie, Übelkeit und Erbrechen verschiedener Genese, psychoemotionale Störungen, Schlafstörungen, Reizdarmsyndrom, Herzinsuffizienz, gynäkologische und urologische Erkrankungen).
Es ist ein Widerspruch, dass die Bundesärztekammer für die „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ Kenntnisse zu diesen Erkrankungen verlangt, sie jedoch im GOÄ-Entwurf nicht berücksichtigt. Wenn dieser Textpassus nicht geändert wird, sind auch künftig Streitigkeiten zwischen Patienten und ihren Versicherungen vorprogrammiert: Die Patienten haben weiterhin keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung dieser Akupunkturbehandlungen, und die Ärzte sind gezwungen, im Analogverfahren abzurechnen.

• Eine richtige Lösung ist, dass die Leistungsziffer der Akupunktur nur die eigentliche Behandlung umfassen soll. Damit könnten Beratungs- und Untersuchungsleistungen, die fast immer zur Akupunkturbehandlung dazugehören, zu jeder Sitzung und nicht nur einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.

• Ebenfalls erfreulich ist, dass die Moxibustion als eigenständige Leistung vorgesehen ist. Dies schafft Klarheit.

2) Chinesische Arzneitherapie

Der spezifischen Anamneseerhebung in der Chinesischen Medizin und der Chinesischen Arzneitherapie wird zu wenig Rechnung getragen.

• Zwar sind nun neben Kurzberatung (bis 10 Minuten) und Beratung (bis 20 Minuten) Ziffern für Beratungen über 20 Minuten sowie eine Ziffer für „Spezifische Beratungsleistung – mindestens 60 Minuten“ vorgesehen. In den begleitenden Texten wird jedoch den Besonderheiten bei Akupunktur und Chinesischer Arzneitherapie, die sich aus der gleichzeitigen Anamnese und Diagnosestellung während der Befragung ergeben, nicht Rechnung getragen.
Die Texte zur Leistung einer einstündigen Befragung und Therapiefestlegung beziehen sich ausschließlich auf die Homöopathie (wie bisher) sowie auf Schmerztherapie und Onkologie. Andere Fachgebiete wie Naturheilverfahren, Umweltmedizin, Allergologie und eben die Chinesische Medizin müssten weiterhin im Analogverfahren eingebracht werden – was auch hier Rechtsunsicherheit schafft, anstatt sie zu beseitigen.

• Es fehlt eine adäquate Leistung für die Erstellung einer Chinesischen Arzneirezeptur. Sie müsste der homöopathischen Fallrepertorisation gleichgestellt werden.

• Die vegetative Funktionsdiagnostik (alte GOÄ Nr. 831), über die die Zungen- und Pulsdiagnostik bisher mehr schlecht als recht dargestellt werden, wird in den neuen GOÄ-Entwurf übernommen. Allerdings ist sie hier als Tätigkeit ausgewiesen, die fast ausschließlich von Assistenzpersonal durchgeführt werden soll und entsprechend geringer bewertet ist. Hier bedarf es einer eigenständigen Leistungsziffer für Zungen- und Pulsdiagnose.

• Es fehlen außerdem Leistungsziffern für Schröpfen und blutiges Schröpfen (jetzige GOÄ Nr. 747 und Nr. 748) sowie eine Leistungsziffer für die Soft-Laserbehandlung nach den Regeln der Akupunktur. Beide Leistungen werden in der Praxis der Chinesischen Medizin häufig erbracht – ihr Fehlen würde zu Rechtsunsicherheit und Streit führen.

Bitte verfolgen Sie dieses Thema weiterhin im Deutschen Ärzteblatt. Sobald die DÄGfA Neuigkeiten hört, werden wir Sie informieren. Es sieht im Moment jedoch nicht danach aus, als hätte die Chinesische Medizin – insbesondere die Akupunktur und die Chinesische Arzneitherapie – eine starke Lobby, nicht einmal innerhalb der Bundesärztekammer.
Bitte bedenken Sie bei allen Informationen, dass die DÄGfA als wissenschaftliche Fachgesellschaft die Bundesärztekammer zwar in der Ausformulierung der Leistungslegenden beraten kann, auf die finanziellen Auswirkungen der GOÄ jedoch keinen Einfluss hat.

Nachruf Prof. Hoppe

14.11.2011

Wir haben am 7. November 2011 einen außergewöhnlichen Kollegen und einen großartigen Menschen verloren. Wir trauern um ihn, der für uns alle ein Vorbild war. Und wir bedanken uns bei ihm, dass er sich für eine moderne, menschliche und ethisch hochstehende Medizin auf der Basis humanistischer europäischer
Tradition eingesetzt hat. Es sind schon viele Nachrufe zu seinem Andenken verfasst worden, denen wir uns nur anschließen können. Es sind seine großen Verdienste beschrieben worden, die jeder von uns kennt, die unserem Arztberuf hohes Ansehen bewahrt haben. Er war ein großer Humanist und ein wahrhaftiger
Mensch, dem jeder Vertrauen schenken konnte.
Mit Off enheit, Menschlichkeit und Weisheit auf der einen Seite und scharfer Intelligenz und Unnachgiebigkeit in der Sache auf der anderen Seite
hat er sich seit Beginn seiner gesundheitspolitischen
Tätigkeit über viele Jahre für eine patientenzentrierte, menschliche Medizin und für Therapiefreiheit und die Erhaltung des Arztberufes als
freien Beruf eingesetzt. Trotz vielseitigen heftigen Widerstandes hat er unbestechlich seine und damit die Ziele eines jeden von uns verfolgt, der sich dem traditionellen Arztideal verpflichtet fühlt. Es war ein mühevoller Weg, den er mit übermenschlichem Kräfteeinsatz gegangen ist. Trotz vieler Rückschläge und Misserfolge hat er niemals aufgegeben und hat mit nimmermüdem Engagement,der Kraft seiner Überzeugung und unter Einsatz seiner gesamten Persönlichkeit den begonnenen Weg gradlinig und aufrecht fortgesetzt. Sein Auftreten entsprach seiner inneren Haltung, mit ganzem Herzen dabei, aufrecht und äußerst bescheiden,
mit wahrhaftiger Noblesse.
Was vielleicht weniger allgemein bekannt ist, Professor Hoppe hat sich auch für die Möglichkeiten und Belange der komplementären Medizin interessiert. Er war einer der Hauptinitiatoren und die tragende Persönlichkeit für das ‚Dialogforum Pluralismus in der Medizin‘, einer einzigartigen Initiative, die es sich zum Ziel gemacht hat, den Dialog zwischen konventioneller Medizin und anderen sogenannten komplementären Medizinsystemen(z. B. Akupunktur und asiatische Medizinsysteme,anthroposophische Medizin, Homöopathie, Naturheilverfahren) zu fördern,den Austausch anzuregen, mit dem Fernziel der Integration, d. h. eine Basis dafür zu schaffen, was wir heute als Integrative Medizin bezeichnen.
In diesem Rahmen gab es vielfache Gelegenheiten, Herrn Professor Hoppe als offene und weitsichtige Persönlichkeit zu erleben.
Er war bei allen Veranstaltungen, Diskussionen und Begegnungen auf faszinierende Weise immer mit seinem ganzen Wesen anwesend (trotz übervollen Terminkalenders), für niemanden sonst erreichbar und offen für jeden, der etwas zu sagen hatte. Er war neugierig auf alles, was unsere Medizin bereichern und erweitern könnte, grundsätzlich konzeptionell, in
Theorie, Praxis und Erforschung, entsprechend hohen ethischen Standards. Er wollte eine Defi nition von Medizin finden, die alle Ebenen des Menschseins und ärztlichen Handelns umfasst,ein neues Menschenbild in der Medizin und darüber hinaus vielleicht einen unserer Zeit angepassten Eid des Hippokrates, jederzeit interdisziplinär erweiterbar. Von vielen in seinem Anliegen nicht verstanden, war er damit seiner Zeit weit voraus, ein Wegbereiter besonderer Art.
Professor Hoppe fühlte sich auch der europäischen Sache verpflichtet und hat immer wieder versucht, den Dialog-Gedanken in der Medizin über die Grenzen Deutschlands hinaus auch auf die EU-Ebene weiterzutragen.
Professor Hoppe war angetan von den Möglichkeiten
und Erfolgen der Akupunktur. Er war ein Befürworter der Integration der Akupunktur in die Ärztliche Weiterbildungsordnung, was 2003 schließlich realisiert wurde.
Er hat die Bemühungen der DÄGfA unterstützt, ein Dialogforum Akupunktur zu etablieren, indem er die Initiative Mainzer Akupunktursymposien ‚Akupunktur und Universität – Akupunktur im Dialog‘ mit mehreren Grußadressen bedacht und darin seine Anerkennung zum Ausdruck gebracht hat. Dem ICMART Kongress Berlin 2001, gleichzeitig 50 Jahre DÄGfA und 30 Jahre DGfAN, hatte er seine besondere Unterstützung gegeben.
Wir verlieren in Professor Hoppe nicht nur einen herausragenden Kämpfer für den Erhalt einer menschenwürdigen Medizin, sondern auch einen Kämpfer für eine neue zukunftsfähige Medizin.
Wir sind uns des Verlustes voll bewusst und verabschieden uns von einem großen Kollegen. Er hat die Geschichte der Medizin auf besondere Weise fortgeschrieben. Wir werden nicht nur sein Andenken bewahren, sondern versuchen, sein Erbe zum Anlass zu nehmen, uns weiterhin mit aller Kraft für die vorgegebenen Ziele einzusetzen.

Im Namen des Vorstandes und der Ehrenpräsidenten der DÄGfA

Walburg Marić-Oehler
Ehrenpräsidentin der DÄGfA Deutsche Ärztegesellschaft
für Akupunktur e. V. gegr. 1951
Generalsekretärin des ICMART International Council of Medical
Acupuncture and Related Techniques e. V. gegr. 1983
Lehrbeauftragte für Akupunktur der Universitätsmedizin JGU Mainz
Ehrenprofessur der Fujian Universität für TCM Fuzhou/China