KBV und GKV setzen Dokumentationsprüfungen für Akupunktur aus

Die folgende Mitteilung erschien im Newsletter des Deutschen Ärzteblatts und wird hier unkommentiert wiedergegeben.

Dokumentations­prüfungen für Akupunktur werden ausgesetzt

Berlin – Die Dokumentationsprüfungen für die Akupunkturbehandlungen chronisch schmerzkranker Patienten sind für die nächsten zwei Jahre nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. Für Ärzte verringert sich demnach der mit der Überprüfung verbundene bürokratische Aufwand.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung sieht eine jährliche stichprobenartige Überprüfung der ärztlichen Dokumentationen von Akupunkturbehandlungen vor. Laut KBV wurden dabei in den vergangenen Jahren bundesweit jeweils etwa 10.000 Fälle von den QS-Kommissionen begutachtet.

Aufgrund der geringen Zahl von Beanstandungen verständigten sich KBV und GKV-Spitzenverband nun darauf, die Dokumentations­prüfungen auszusetzen: Vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 sind diese Prüfungen nicht mehr verpflichtend. Den KVen steht es jedoch frei, die Überprüfung auf freiwilliger Basis weiterhin vorzunehmen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband wollen bis spätestens Ende Juni 2017 über die Fortführung der Prüfungen oder weitere Maßnahmen beraten.

Das Aussetzen der Prüfungen ändert der KBV zufolge aber nichts an der Verpflichtung der Ärzte, den Therapieplan sowie die Eingangs- und Verlaufserhebung in der Patientenakte zu dokumentieren. © hil/aerzteblatt.de

Quelle: www.aerzteblatt.de, 20.11.2015

 

 

 

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.