BÄK macht Druck für die Umsetzung der GOÄneu
Bericht aus dem Verbändegespräch mit BÄK-Präsident Reinhardt vom 13.07.2022

Die Bundesärztekammer, Dezernat Gebührenordnung und Gesundheits-finanzierung hatte für Mittwoch, den 13.07.2022, von 16.00 bis 18.00 Uhr die ärztlichen Verbände zum Sachstand der GOÄneu eingeladen.
Zur Erinnerung: Seit mehr als 2 Jahren liegt eine neue Version der ärztlichen Gebühren-ordnung (GOÄneu) vor, welche zwischen von der BÄK, den Verbänden, dem Verband der privaten Krankenversicherer und der Beihilfe konsentiert wurde, jedoch nicht von der Politik umgesetzt wird.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt berichtete ausführlich über den Sachstand, der hier wesentlich zusammengefasst werden soll. Der 126. Deutsche Ärztetag (DÄT), der Ende Mai in Bremen stattfand, hat den Verordnungsgeber aufgefordert die GOÄneu bis zum 31.12.2022 umzusetzen. So wurde die GOÄneu dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach übergeben mit der Aufforderung schnell zu handeln. Sollte dies nicht geschehen, soll die BÄK prüfen inwieweit eine rechtskonforme Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2.3 fachen Satz möglich sei. Diese sogenannte Abdingung soll insbesondere für zuwendungsintensive Leistungen gelten.
Reinhardt lehnte jedoch die ausschließliche Erhöhung des Steigerungsfaktors ab. Dadurch würde das Anliegen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit zu sehr auf den Honoraraspekt und zu wenig auf den genauso wichtigen, aber besser vermittelbaren Struktureffekt reduziert. Ein ausschließliches Anheben des Punktwertes würde die Strukturprobleme eher noch verschärfen. Abgeraten wird auch davon an der alten GOÄ „noch herum zu schrauben“….
Reinhardt betont, dass die Umsetzung der GOÄneu aus den folgenden Gründen dringend erforderlich ist:
- Verbraucherschutz und Behandlungssicherheit
- Rechtssicherheit, denn die aktuelle GOÄ beschäftigt dauerhaft Gerichte
- Notwendigkeit der Integration der Gesprächs- und Zuwendungsintensiven Interventionen in die medizinische Behandlung und Überwinden der Überbewertung der technischen Leistungen
Die Begründung, dass es auch um die Gehälter der Ärzte geht, sei zwar richtig, sollte aber nicht herausgestellt werden, denn den Ärzten gehe es angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Probleme ja nicht schlecht.
Ebenso betonte Reinhardt gegenüber dem Gesundheitsminister, dass selbst, wenn es zur Planung und Umsetzung einer Bürgerversicherung kommen würde, diese Umsetzung mehrere Legislaturperioden benötigen würde. So lange zu warten sei nicht gerechtfertigt. Außerdem würden die inhaltlichen und kalkulatorischen Grundlagen der GOÄneu ja auch in die potentielle Neuorganisation des Krankenversicherungswesens eingehen müssen. Mit der GOÄneu sei ja schon entscheidendes Grundwissen erarbeitet.
Herr Reinhardt hat den Gesundheitsminister in die Pflicht genommen und wird in Kürze die versprochene Antwort einforden.
Zusätzlich wird es in Kürze eine kleine Anfrage im Deutschen Bundestag geben und der Gesundheitsausschuss soll von der BÄK zum Thema GOÄneu eingeladen werden.
Reinhardt bezeichnet seine Arbeit als feinsinniges Fingerhakeln, ein „auf die Pauke hauen“ sei nicht zielführend. Vielmehr müssen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat überzeugt werden.
Zusätzlich soll ein Testbetrieb der GOÄneu über die PKV parallel zur aktuellen Abrechnung nach GOÄalt anlaufen. Diesbezüglich steht Reinhardt mit dem Verband der PKV in Kontakt, denn die Prüfung soll ein gemeinsames Projekt werden um die verschiedenen Auswirkungen einer Abrechnung nach GOÄneu besser einschätzen zu können und um Ängste zu nehmen, es könnte zu einer Preisexplosion kommen.
Eine weitere Möglichkeit sei die „kalte Implementierung“, d.h. dass die Honorierung nach GOÄneu als individuelle Honorarvereinbarung direkt mit dem Patienten flächendeckend angewendet würde. Da müssten dann aber alle Ärzte mitmachen und die BÄK bzw. der DÄT müsste diese Empfehlung auch unterstützen.
Zusammengefasst ergab sich das Bild eines sehr aktiven, mit allen Details vertrauten BÄK-Präsidenten, der eine klare Strategie verfolgt. Der Druck auf die beteiligten Institutionen die GOÄneu umzusetzen steigt. Der Ausgang bleibt dennoch ungewiss.
15.07.2022
Dominik Irnich und Wolfram Stör, DÄGfA